Einreise mit Hund nach Österreich – das sind die wichtigsten Punkte

Wenn ein Urlaub ansteht, stellt sich für viele Hundebesitzer die Frage: Soll und kann der Hund mit, muss er in eine Tierpension, zu Freunden oder Verwandten? Je nachdem, in welches Land die Reise führt, ist die Mitnahme des Hundes einfacher oder schwieriger. Viele Länder und Ferienunterkünfte sind aber mittlerweile sehr hundefreundlich und heißen die besten Freunde des Menschen herzlich willkommen. Dazu gehört auch Österreich. Dennoch muss man bei der Einreise mit Hund nach Österreich einiges beachten. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Punkte für den reibungslosen Grenzübertritt auf vier Pfoten.

Einreise mit dem Hund nach Österreich aus EU-Staaten

Für die Einreise mit Heimtieren gelten innerhalb der zur Europäischen Union gehörenden Staaten seit 2014 einheitliche Vorschriften. Die Regelungen für die Einreise mit dem Hund nach Österreich sind demnach in der EU-Verordnung Nr. 576/2013 festgeschrieben. Die Verordnung gilt für alle Heimtiere, die nicht zu Handelszwecken innerhalb der Europäischen Union reisen beziehungsweise transportiert werden.

Unter Heimtiere fallen alle Haustiere, die zum Zwecke der Freude oder Interesse am Tier, als Zierde, zur Züchtung oder einfach als Begleiter im Leben in der Wohnung, im Garten oder im Haus gehalten werden. Damit fallen unter den Begriff neben Katzen, einigen Vogelarten, kleinen Nagetieren und Fischen eben auch Hunde.

Die EU-Verordnung sieht drei zwingende Punkte vor, die eben auch für die Einreise mit Hund nach Österreich gelten: Dies sind die Tollwutschutzimpfung, der Mikrochip und der Heimtierausweis.

Der Heimtierausweis

Der europäische Heimtierausweis, auch kurz HTA oder Pet Pass genannt, ist ein europaweit einheitliches Dokument für das Tier. Der Ausweis ist fälschungssicher und funktioniert wie ein Personaldokument und Gesundheitsausweis für den Hund und dessen Halter. Der im Jahr 2014 eingeführte HTA löst alle bisherigen Tier-Ausweise ab und ist bei Reisen stets mitzuführen.

Im Ausweis für den Hund sind alle wichtigen Daten zum Tier und zum Halter eingetragen. Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Wer möchte, kann dem Ausweis auch ein Bild seines Hundes beifügen. Der Heimtierausweis wird bei der Einreise nach Österreich von den Zollbehörden kontrolliert und ist stets mitzuführen.

Die Tollwutimpfung

Damit der Hund nach Österreich einreisen darf, ist eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen. Der Tierarzt oder die Tierärztin trägt diese Schutzimpfung in den EU-Heimtierpass ein. Die Tollwutschutzimpfung ist nur gültig, wenn der Hund mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Österreich geimpft wurde.

Da Welpen erst nach der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden dürfen, kann man die kleinen Hundekinder erst ab der 16. Woche mit nach Österreich und alle anderen EU-Länder nehmen.

Im Gegensatz zu früher ist heutzutage aber keine jährliche Tollwutimpfung mehr notwendig. Studien haben gezeigt, dass die Impfstoffe der Hersteller eine deutlich längere Wirksamkeit aufweisen. In der Regel liegt sie zwischen drei und sieben Jahren. Es gibt aber auch Impfstoffe, die weitaus länger, sogar für das ganze Hundeleben wirksam sind. Beim Impfen in der Tierarztpraxis bekommt man über die Wirkdauer genau Auskunft.

Der Mikrochip zur Kennzeichnung

Was in Österreich schon seit 2008 Pflicht ist, hat nun auch europaweit Einzug gehalten: der Mikrochip. Mit der Pflicht zum Mikrochip im Jahr 2011 reicht nur noch bei älteren Hunden eine Tätowierung als identifizierbare Kennzeichnung aus. Alle ab 2012 geborenen Hunde müssen gechipt sein, wenn sie nach Österreich mit einreisen wollen.

Einreise von Hunden unter 12 Wochen

Für Hundewelpen unter 12 beziehungsweise 15 Wochen, die noch keine Tollwutimpfung haben, ist die Einreise nach Österreich grundsätzlich nicht erlaubt. Jedoch gibt es Ausnahmen. Diese gelten für Therapiehunde, Jagdhunde, Assistenzhunde oder auch Rettungshunde. Zusätzlich gilt in Österreich auch eine Ausnahme für Hundewelpen, die noch von der Mutter abhängig sind. Hat die Mutter alle nötigen Ausweispapiere und Impfungen, darf der kleine Welpe auch ohne Tollwutimpfung mit.

Bestimmungen für besondere Hunderassen

Manche Länder haben besondere Bestimmungen für die Einreise von speziellen Hunderassen. Gemeint sind damit vor allem die Listenhunde, in der Umgangssprache auch als Kampfhunde bezeichnet. Österreich hat für die Listenhunde keine besonderen Auflagen bei der Einreise ins Land. Sie werden wie alle anderen Hunderassen auch behandelt. Lediglich im Land sollte man sich als Besitzer eines Listenhundes über Regeln zum Maulkorb und Leine sowie zum Zutritt zu öffentlichen Plätzen, Kinderspielplätzen und Ähnlichen informieren.

Bis zu 5 Hunde sind erlaubt

Jeder Halter darf bei der Einreise mit Hund nach Österreich bis zu fünf Tiere mitnehmen. Das können fünf Hunde sein, aber auch eine gemischte Heimtiergruppe. Wichtig ist, dass jedes Tier seinen eigenen, vollständig ausgefüllten Heimtierausweis hat und die Hunde gechipt und gegen Tollwut geimpft sind.

Einreise mit dem Hund nach Österreich aus Drittstaaten

Nicht immer reist man mit seinem Hund aus einem EU-Land nach Österreich ein. Für einige Länder wie zum Beispiel die Schweiz und Nordirland gelten ebenfalls die europäischen Reisebestimmungen für Hunde. Für andere Drittstaaten gelten zusätzliche Bedingungen für das Überschreiten der Grenze auf vier Hundepfoten. Dies sind folgende:

  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
  • gültige Tollwutschutzimpfung für den Hund
  • Erklärung gemäß Artikel 25. Absatz 3 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 in Deutsch und Englisch in Druckschrift (Muster gibt es beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit)
  • gültige Tiergesundheitsbescheinigung mit serologischer Tollwutuntersuchung

Serologische Tollwutuntersuchung

Neben den genannten Nachweisen, die den europäischen Heimtierausweis ersetzen, ist vor allem die serologische Tollwutuntersuchung in der Tiergesundheitsbescheinigung wichtig. Dies ist eine Blutuntersuchung, die die Wirksamkeit der Tollwutimpfung bestätigt. Dies gelingt durch Nachweis des Tollwut Titers. Der Wert muss mindestens bei 0,5 IU/ml und die Untersuchung selbst mindestens 30 Tage zurückliegen.

Es gibt jedoch eine Liste von Drittländern, die vom Nachweis der serologischen Tollwutuntersuchung ausgenommen sind. Die Liste findet sich im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013. Dazu zählen unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate, Japan, Hongkong, Mazedonien, Neuseeland, Australien, die USA, Argentinien und Malaysia. Bei Reisen aus den gelisteten Drittstaaten mit Hund nach Österreich sind nur eine Tiergesundheitsbescheinigung, die Erklärung, der Nachweis der Tollwutimpfung und die Kennzeichnung des Hundes nötig. Für Malaysia allerdings gilt noch ein weiterer Zusatz der Erfüllung bestimmter Anforderungen hinsichtlich der Nipah-Krankheit.

Beim Reisen mit dem Hund nach Österreich gelten allgemein betrachtet dieselben Regeln wie für alle anderen europäischen Länder auch. Nur hinsichtlich der Listenhunde ist Österreich offener und beschränkt den Zutritt zum Land für die sogenannten Kampfhunde nicht. Hundebesitzer, die auf die Gesundheit ihres Tieres achten, erfüllen im Grunde sowieso alle Voraussetzungen für die Grenzüberschreitung, da Heimtierpass, Gesundheitsbescheinigung, Kennzeichnung und Tollwutimpfung für Hund und Halter auch ohne Reisen gleichfalls wichtig sind.