Mit dem Hund verreisen – worauf muss ich achten?

Nach einem Jahr der Enthaltsamkeit steht für viele wieder der erste Familienurlaub vor der Tür. In vielen Familien ist der Hund ein fester Bestandteil und muss selbstverständlich mit auf die Reise. Da sich die Richtlinien und Einreisebestimmungen von Land zu Land unterscheiden, stellt sich für viele Familien die Frage: Worauf muss ich achten, wenn ich mit dem Hund verreise?

Die Planung der Reise mit dem Hund ist wichtig

Immer mehr Hundebesitzer gehen dazu über, ihren vierbeinigen Freund mit in den Urlaub zu nehmen. Da Hunde im Welpen- und im Erwachsenenalter sehr sozial Tiere sind, ist ein gemeinsamer Urlaub ideal. Sie werden nicht gerne von ihrem “Rudel” getrennt und müssen dann nicht trauern. Bevor es aber mit dem Vierbeiner in den Urlaub geht, müssen Hundehalter viele verschiedene Dinge abklären und für das benötigte Reisezubehör sorgen. Eine richtige Planung der Reise ist besonders wichtig. Vor einer Reise sollten sich Hundebesitzer folgende Fragen stellen:

  • welche Einreisebestimmungen gelten für den Hund im Urlaubsland.
  • welche Vorschriften zum Führen eines Hundes zählen im Wunschreiseziel.
  • welche Wetterverhältnisse herrschen zur Zeit der Reise.
  • ist die Anreise dem Tier zumutbar und artgerecht.
  • ist mein Hund in der Unterkunft erwünscht und finde ich zur Not eine Betreuung.

Viele dieser Fragen müssen sich Hundebesitzer nur stellen, wenn sie mit dem Hund ins Ausland reisen. Allerdings gelten auch in Deutschland verschiedene Bestimmungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Deutschland zählt der Freistaat Bayern als besonders hundefreundlich.

Bei Reisen ins EU-Ausland gelten verschiedene Einreisebestimmungen

Wer von Deutschland aus ins EU-Ausland reist, muss für Welpen und ausgewachsene Hunde einen EU-Heimtierausweis mitführen. In diesem Ausweis ist ersichtlich, ob das Tier alle benötigten Impfungen erhalten hat. Mit einem Mikrochip lässt sich der Ausweis einem Hund eindeutig zuordnen. Tätowierungen werden nicht mehr als Identitätsnachweis anerkannt. In einigen Ländern der EU wird ein Nachweis über den sogenannten Titer-Test verlangt. Dieser Test ist ein Tollwut-Antikörpernachweis. Des Weiteren gelten für Vierbeiner unterschiedliche Einreisebestimmungen und Vorschriften in den Nachbarländern. Nach Frankreich dürfen zum Beispiel keine Hunderassen einreisen, die als Kampfhund 1. Klasse eingestuft sind. Dies gilt auch für die Überseegebiete. Die Schweiz verwehrt kupierten Tieren die Einreise. In Italien ist das Mitführen eines Maulkorbs und einer Hundeleine verpflichtend. In Spanien sind Hunde in Restaurants und auf Außenterrassen keine gern gesehenen Gäste. Es ist daher wichtig, sich genau über das Urlaubsland zu informieren.

Zum Fliegen mit dem Hund müssen besondere Vorbereitungen getroffen werden

Eine besondere Herausforderung für Hunde und Hundehalter ist das Fliegen. Im Vorfeld müssen Hundehalter abklären, ob Hunde überhaupt mitreisen dürfen. Einige Fluggesellschaften lehnen den Transport der Tiere ab. Ist die Mitnahme möglich, dürfen kleinere Hunderassen oder auch Welpen bis etwa 8 kg in der Kabine mitreisen. Dazu werden oftmals spezielle Taschen benötigt. Große Hunde fliegen im Frachtraum in speziellen Boxen mit. Je nach Gemüt des Tieres kann der Flug sehr stressig sein. Hundehalter sollten sich überlegen, ob sie ihrem Tier eine lange Flugreise überhaupt zumuten möchten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Tier bei der Einreise in Quarantäne muss. In einigen islamischen Ländern, wie zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate, müssen Hunde bei der Einreise mindestens 16 Wochen alt sein.